Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES
1.1. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen an. 1.2. Etwaige abweichende Bestimmungen der nachfolgenden Bedingungen und/oder gesetzlichen Regelungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind für uns nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich. 1.3. Mit Eingang der Warenbestellung bei uns erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Sofern der Auftrag nicht ausdrücklich vorab durch uns bestätigt wird, gilt der Versand der Ware durch uns als Auftragsannahme. Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen des Käufers aus dem Kaufvertrag an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 1.4. Die Lieferung an Neu-/Erstkunden erfolgt grundsätzlich erst nach Bonitätsprüfung. Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, wenn ein Neu-/Erstkunde nicht den Anforderungen der QM-Vorgaben unseres Hauses und unserer Produktlinie entspricht.
2. KONDITIONEN, PREISE, MINDESTMENGEN
2.1. Alle Konditionen wie Warenverzeichnis, Preise, Angebote, Abbildungen und Texte sind freibleibend, Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Maßgebend sind unsere zum Lieferzeitpunkt geltenden Konditionen. 2.1.1 Unsere Lieferungen erfolgen im Allgemeinen von Deutschland aus; wir behalten uns jedoch das Recht vor, ohne besondere Bestätigung Lieferungen auch von anderen Standorten aus vorzunehmen. 2.2. Alle Preise in unserer Preisliste oder in anderen Schriftstücken sind, sofern sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind, Nettopreise in Euro, „Ex Works“ Duisburg, gemäß Incoterms 2020, zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2.3. Sollten von uns in Preislisten oder anderen Drucksachen Verkaufspreise genannt sein, sind dies grundsätzlich unverbindliche Netto-Verkaufspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2.4. Der Mindestbestellwert für alle Aufträge, die im Inland ausgeführt werden, beträgt EUR 250,00 netto Warenwert je Auftrag. Bei Aufträgen unter EUR 250,00 netto, nicht bei Nachlieferungen, wird zusätzlich ein Minderwertzuschlag von EUR 25,00 netto berechnet. 2.5. Für alle anderen Aufträge beträgt der Mindestbestellwert EUR 500,00 netto Warenwert je Auftrag. Bei Aufträgen unter EUR 500,00 netto, nicht bei Nachlieferungen, wird zusätzlich ein Minderwertzuschlag von EUR 25,00 netto berechnet. 2.6. Bei einer gewünschten Direktlieferung (nur Lieferung) an Endverbraucher wird Porto in Höhe von EUR 9,80 netto pro Paket in Rechnung gestellt. 2.7. Bei inländischen Lieferungen erfolgt der Warenversand ab einem Warenwert von EUR 850,00 netto je Auftrag portofrei. 2.8. Die sich aus Sonderwünschen ergebenden Mehrkosten (Eilsendungen, Spezialverpackungen usw.) gehen zu Lasten des Käufers. 2.9. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
3. LIEFERUNG, TRANSPORT, VERPACKUNG
3.1. Die Warenlieferung erfolgt vom Firmensitz „Duisburg“. Alle von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich. Teillieferungen werden separat abgerechnet. Können einzelne Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung nicht geliefert werden, erfolgt eine Nachlieferung zum nächstmöglichsten Zeitpunkt. In anderen Fällen erfolgt unverzüglich eine schriftliche Nachricht durch uns. 3.2. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, nur gegen Vorkasse oder unwiderrufliches, von erstrangiger inländischer Bank bestätigtes Akkreditiv, zu liefern. 3.3. Bei höherer Gewalt wie z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen, verspäteter Lieferung unserer Vorlieferanten etc. wird die Liefer- und Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung angemessen verlängert. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 7 dieser Bedingungen. 3.4. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB bei beiderseitigen Handelsgeschäften, bleiben unberührt. Bei Postsendungen gelten die Allgemeinen Versandbestimmungen für Postsendungen. Grenzüberschreitende Lieferungen erfolgen ohne Transportversicherung. Verpackungsmaterial wird dem Empfänger zum Selbstkostenpreis berechnet. 3.5. Unsere Warenlieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, „Ex Works“ Duisburg gemäß Incoterms 2020.
4. ZAHLUNG
4.1. Die Lieferung bzw. die Bereitstellung der Ware erfolgt gegen Rechnung. Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungsverzug tritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein. Einer Mahnung bedarf es nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verzug ohne Mahnung vorliegen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Zahlungseingänge werden in der Reihenfolge 1. Gebühren/Auslagen, 2. Verzugszinsen und 3. Rechnungsbetrag verrechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4.2. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir jedoch in Einzelfällen Schecks oder Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten des Käufers.
5. GEFAHRENÜBERGANG, EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. Bei Warenlieferungen Ex Works / ab Werk geht das Schadens- und Verlustrisiko der zu liefernden Ware gemäß den vereinbarten Incoterms 2020 mit Übergabe an den Transporteur/Frachtführer auf den Käufer über. Ein Anspruch auf Schadenersatz für beschädigte oder nicht angekommene Ware wird vom Verkäufer nicht übernommen. Die gesetzlichen Haftungsansprüche bleiben unberührt. 5.2. Alle Warenlieferungen erfolgen ausschließlich auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu dessen Einlösung. Bei Teilzahlungen bis zur Zahlung der letzten Rate. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschäden zu versichern. Ansprüche Dritter, die unser Eigentum betreffen, sind uns unverzüglich mitzuteilen. 5.3. Zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verfügung der Ware ist der Kunde berechtigt, solange diese im Zuge der normalen Geschäftsbeziehung erfolgt und solange der Kunde uns gegenüber nicht im Verzug ist. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte und etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde an uns ab. Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seine Abnehmer von der zu unseren Gunsten erfolgten Abtretung zu unterrichten. 5.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
6. STORNO-RECHNUNG, RECHNUNGSKORREKTUR, AUFRECHNUNG
6.1. Die Aufrechnung ist nur mit unstrittigen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung mit der Hauptforderung aus demselben Vertragsverhältnis rechtlich unmittelbar zusammenhängt. 6.2. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bedarf es einer Warenrücksendung zur Rechnungskorrektur unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei Waren, die wir zur Rechnungskorrektur zurücknehmen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Netto-Warenwertes als Aufwandsentschädigung in Abzug gebracht. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
7. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE, BEANSTANDUNGEN, RÜCKLIEFERUNGEN
7.1. Beanstandungen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer bzw. der Rechnungsnummer bei uns angezeigt werden. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. 7.2. Wir versichern, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei berechtigten Mängeln hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unzumutbar oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, stehen dem Käufer die weiteren gesetzlichen Rechte, insbesondere Minderung oder Rücktritt sowie gegebenenfalls Schadensersatz, zu. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die nachweislich auf betriebsbedingte Abnutzung, üblichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, schuldhafte Pflichtverletzungen des Kunden, den Anschluss an nicht geeignete Stromquellen oder den Betrieb mit falscher Stromart zurückzuführen sind. 7.3. Arzneimittel, sterile Waren, Beschaffungsartikel und Sonderanfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch des Kunden wegen eines Mangels oder aus einem sonstigen zwingenden gesetzlichen Grund besteht. Rücklieferungen von anderen Artikeln sind erst nach Rücksprache/Abstimmung mit unseren jeweils verantwortlichen Mitarbeitern vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für direkte Rücklieferungen von Endverbrauchern bzw. Anwendern. Für nicht mit unserem Haus abgestimmte Rücklieferungen behalten wir uns das Recht vor, die Annahme zu verweigern.
8. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SONSTIGE VEREINBARUNGEN
8.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Duisburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. 8.2. Salvatorische Klausel Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll die betroffene Bedingung oder der Teil davon, der rechtlich bedenklich erscheint, durch eine solche Bedingung ersetzt werden, die dem von den Parteien angestrebten Zweck in gesetzlich zugelassener Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht beeinträchtigt. 8.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung die personenbezogenen Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verwenden. Einzelheiten ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung. Gleichzeitig haben Sie das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, einschließlich Herkunft und Empfänger Ihrer Daten sowie dem Zweck der Datenverarbeitung. Ihre Anfrage richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an unsere oben genannte Adresse, bzw. an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@agad.de.

Duisburg, September 2026